mietenprüfer.de
Automatisch. Übersichtlich. Zeitsparend.

Mieterhöhung berechnen
und Schreiben automatisch erstellen.

Mietenprüfer (mietenprüfer.de) berechnet die zulässige Mieterhöhung nach § 558 BGB auf Basis des jeweiligen Mietspiegels und erstellt daraus automatisch ein fertiges Mieterhöhungsschreiben – inklusive Zustimmungserklärung, wahlweise als Word-Dokument oder PDF.

Aktuell verfügbar für Düsseldorf – weitere Städte folgen.

Basierend auf § 558 BGB🇩🇪 Made in Germany

Mieterhöhung nach Mietspiegel – verfügbare Städte

Für folgende Städte ist der jeweils gültige Mietspiegel vollständig hinterlegt – inklusive Wohnlagen, Zu- und Abschlägen sowie der lokal geltenden Kappungsgrenze. Weitere Städte kommen laufend hinzu.

  • Mieterhöhung Düsseldorf

    Mietspiegel Düsseldorf 2026 hinterlegt – Kappungsgrenze 20 % innerhalb von drei Jahren.

Funktionen

Mietspiegel im Blick

Automatische Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete auf Basis des jeweils gültigen Mietspiegels.

Fertige Schreiben

Fertiges Mieterhöhungsschreiben inkl. Zustimmungserklärung – als Word-Dokument oder PDF.

Fristen im Griff

Sperrfrist und Zustimmungsfrist werden automatisch berechnet – keine manuelle Fristenrechnung mehr.

Nichts verpassen

Eigentümer:innen per E-Mail benachrichtigen, sobald für ein Objekt wieder eine Erhöhung möglich ist.

So funktioniert’s

  1. 1

    Mietobjekt anlegen

    Wohnung, aktuelle Miete und Ausstattungsmerkmale einmalig erfassen.

  2. 2

    Mieterhöhung berechnen

    Die zulässige neue Miete wird live nach Mietspiegel berechnet.

  3. 3

    Schreiben herunterladen

    Fertiges Mieterhöhungsschreiben direkt als Word oder PDF versenden.

Für wen ist Mietenprüfer gedacht?

Private Vermieter:innen

Eine oder wenige Wohnungen? Mietenprüfer rechnet die zulässige Mieterhöhung nach Mietspiegel aus und erstellt das formal korrekt aufgebaute Schreiben – ohne Anwalt und ohne Word-Vorlage.

Hausverwaltungen

Viele Objekte, viele Fristen: Alle Mietobjekte und Eigentümer:innen an einem Ort verwalten, Erhöhungen gesammelt prüfen und automatisch erinnert werden, sobald eine neue Erhöhung möglich ist.

Eigentümergemeinschaften & Familien

Mehrere Eigentümer:innen pro Objekt lassen sich hinterlegen – das Schreiben wird automatisch im Namen aller Vermieter:innen erstellt.

Mieterhöhung nach § 558 BGB – das prüft Mietenprüfer automatisch

Eine Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete ist an klare gesetzliche Voraussetzungen geknüpft. Mietenprüfer bildet sie vollständig ab, damit das Schreiben formal und rechnerisch stimmt.

Ortsübliche Vergleichsmiete

Nach § 558 BGB darf die Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete angehoben werden. Der qualifizierte Mietspiegel der Stadt ist dafür das wichtigste Begründungsmittel – Mietenprüfer wertet ihn automatisch anhand von Baujahr, Wohnfläche, Wohnlage und Ausstattung aus.

Kappungsgrenze

Innerhalb von drei Jahren darf die Miete um höchstens 20 % steigen, in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt um höchstens 15 % (§ 558 Abs. 3 BGB). Die jeweils geltende Kappungsgrenze ist pro Stadt hinterlegt und wird bei der Berechnung automatisch berücksichtigt.

Sperr- und Wartefrist

Die Miete muss zum Zeitpunkt des Erhöhungsverlangens seit 15 Monaten unverändert sein; das Verlangen darf frühestens ein Jahr nach der letzten Erhöhung zugehen (§ 558 Abs. 1 BGB). Mietenprüfer berechnet den frühestmöglichen Termin aus dem Datum der letzten Erhöhung.

Zustimmungsfrist

Mieter:innen haben bis zum Ablauf des zweiten Kalendermonats nach Zugang Zeit, der Erhöhung zuzustimmen (§ 558b BGB). Das erzeugte Schreiben enthält die korrekt berechnete Frist und eine fertige Zustimmungserklärung.

Vorteile

  • Automatisch statt manuell berechnet
  • Basierend auf § 558 BGB und dem gültigen Mietspiegel
  • Sofort als Word-Dokument oder PDF
  • Erinnerung, sobald eine neue Erhöhung möglich ist

Häufige Fragen zur Mieterhöhung mit Mietenprüfer

Wie berechne ich eine Mieterhöhung nach § 558 BGB?

Sie legen das Mietobjekt mit Baujahr, Wohnfläche, Wohnlage und Ausstattung an. Mietenprüfer ermittelt daraus die ortsübliche Vergleichsmiete laut Mietspiegel, prüft Kappungsgrenze und Sperrfrist und zeigt die maximal zulässige neue Miete sofort an.

Für welche Städte ist der Mietspiegel hinterlegt?

Derzeit sind die gültigen Mietspiegel für Düsseldorf hinterlegt. Weitere Städte werden laufend ergänzt.

Was kostet Mietenprüfer?

Registrierung, Verwaltung der Mietobjekte, die Berechnung der zulässigen Mieterhöhung und das Erzeugen des Mieterhöhungsschreibens sind derzeit kostenlos – ohne Abo und ohne Mindestlaufzeit.

Welche Dokumente erhalte ich?

Ein vollständiges Mieterhöhungsschreiben mit Begründung nach Mietspiegel, Berechnung der neuen Miete, Zustimmungsfrist und beigefügter Zustimmungserklärung – wahlweise als Word-Dokument (DOCX) zum Nachbearbeiten oder als PDF.

Was ist die Kappungsgrenze?

Die Kappungsgrenze begrenzt Mieterhöhungen auf 20 % innerhalb von drei Jahren, in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt auf 15 %. Mietenprüfer berücksichtigt die für Ihre Stadt geltende Grenze automatisch.

Wann darf ich die Miete frühestens erhöhen?

Die Miete muss seit mindestens 15 Monaten unverändert sein, und das Erhöhungsverlangen darf frühestens ein Jahr nach der letzten Erhöhung zugehen. Mietenprüfer berechnet den frühestmöglichen Termin und erinnert Sie auf Wunsch per E-Mail.

Ersetzt Mietenprüfer eine Rechtsberatung?

Nein. Mietenprüfer ist ein Berechnungs- und Dokumentenwerkzeug auf Basis der veröffentlichten Mietspiegel und der gesetzlichen Vorgaben. Es ersetzt keine anwaltliche Beratung im Einzelfall.

Bereit für die nächste Mieterhöhung?

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